Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie
Keine Wartezeiten! Freie Therapieplätze!  

Paartherapie? Informationen!


Leider gibt im Bereich der Paartherapie bzw. Paarberatung oft unreale Vorstellungen darüber, wie der Status einer solchen Hilfe zu bewerten ist. Deswegen ist die Aufklärung darüber sehr wichtig!


Der Rechtsstatus:

Der Begriff "Paartherapie","Paarberatung" oder "Eheberatung" ist in Deutschland kein rechtlich geschützter Begriff!

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine Paartherapie nicht als Therapie angesehen, sondern als eine private Form der Hilfe zur Überwindung eines sozialen Konfliktes! Somit hat die Paartherapie nicht den Status einer Therapie, sondern den Status einer Paarberatung!

Zwar gibt es Therapeuten, die eine Paarberatung anbieten, doch diese müssen privat bezahlt werden und ein Kostenträger dazu gibt es in ganz Deutschland nicht.

Eine vorgeschriebene Ausbildung dieser Therapeuten gibt es in Deutschland nicht, da die Hilfen zur Überwindung sozialer Konflikte nicht rechtlich geschützt sind! 


Berufsgruppen, die eine Beratung fachlich durchführen können sind:

Psychologen, Heilpraktiker für Psychotherapie, Sozialberater in Hilfeorganisationen. Da diese Hilfe privat bezahlt werden müssen, so obliegt des den Hilfesuchenden die Qualifikation und den Preis zur Beratung abzuwägen. Je höher qualifiziert, umso mehr kostet es. Kosten zwischen 50 Euro und 200 Euro pro Sitzung sind möglich! 

In dieser Praxis kostet eine Sitzung Paarberatung 50 Euro!


Die Trennung wird Teuer:

Wenn Ehepartner oder Paare Probleme miteinander haben, so werden diese von unserer Gesellschaft vollkommen alleine damit gelassen! Der Staat kümmert sich relativ überhaupt nicht um Paare oder Ehen, die Gefahr laufen getrennt zu werden! Dabei ist die Familie mit Kindern doch das vom Staate gesehene höchste Gut, was wir haben! Die Folgekosten für eine Trennung sind jedoch nicht nur für die Paare groß, sondern auch für der Staat selbst, denn der muss hier sehr viel bezahlen!

  • Der Staat gibt jedes Jahr sehr viel Geld aus, um alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern finanziell mit Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2 und Bürgergeld unterstützen zu müssen!
  • Die Jugendämter zahlen sehr viel Geld pro Jahr, um Unterhaltsvorschussleistungen vorzustrecken und die zahlenden Unterhaltspflichtigen können nicht oder wollen nicht zahlen!
  • Nach der Trennung werden die Unterhaltspflichtigen damit bestraft sogar Steuerklasse eins annehmen zu müssen! Dadurch können sie gar nicht Leistungsfähig für ihre geschiedenen unterhaltsbedürftigen Kinder sein, da der Staat nun mehr an Geld durch die Lohnsteuern einnimmt! Sämtliche steuerlichen Vorteile einer Familie entfallen dann!   
  • Der Staat muss Gerichtskostenbeihilfe zahlen, damit mittellose Müttern zumindest rechtliche Hilfe zu teil werden kann!
  • Viele alleinerziehende Mütter sind meist auf sich alleine gestellt und Jugendämter müssen Familienhilfen in Gang setzen und die Kosten dafür tragen! Das ist sehr teuer!
  • Manchmal müssen Kinder in Jugendwohneinrichtungen untergebracht werden, wenn die Konflikte bei der Trennung zu groß waren und die Unterbringung kostet dem Staat sehr viel Geld bis zu 5000 Euro pro Monat pro Heimplatz!
  • Nach der Trennung entstehen oftmals psychische Belastungen und Erkrankungen, die wiederum erhebliche Gesundheitskosten verursachen können!


Einkommenssteuer und Rechtsschutz?

Die Folgekosten einer Scheidung oder Trennung können in die hunderttausende von Euro pro Fall gehen und die muss der Staat und die Gemeinschaft bezahlen!

  • Eine Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens keinerlei Gerichtskosten und auch keinerlei Anwaltskosten, wenn ein Paar sich trennen will, denn das ist nicht versicherbar!
  • Eine Paartherapie kann nicht von der Steuer abgesetzt werden!
  • Scheidungskosten können tatsächlich von der Steuer auch einmalig abgesetzt werden.


Paartherapie als präventive Leistung vom Staat?

Leider interessiert sich gerade für dieses Thema in der gesamten Politik in Deutschland niemand! 

Nehmen wir einmal an eine Paartherapie würde erfolgreich sein und das betroffene Paar bleibt zusammen! Auch die Kinder behalten damit ihr Zuhause! Dadurch könnten pro Fall bis zu mehrere hunderttausende Euro Folgekosten für die Gemeinschaft und dem Staat eingespart werden! 

Würde also der Staat eine Paartherapie zum Schutze der Ehegemeinschaft bezahlen, so würde er im Gegenzug Milliarden Euro an Folgekosten einsparen könen! Bei einer Scheidungsrate von nahezu 50% wäre das Sparpotential gigantisch! 

Doch leider gibt der Staat lieber Milliarden Euro für die Folgen aus anstatt präventiv tätig zu werden! 

Und somit müssen die Paare sich schon selbst eine Paartherapie suchen und diese auch selbst bezahlen und sie können diese auch nicht von der Steuer absetzen!  


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