Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie
Keine Wartezeiten! Freie Therapieplätze!  

Leitlinien und Qualität!


"In einer seriösen heilkundlichen Praxis müssen heute Leitlinien angewendet werden!" 

Der Praxisinhaber 


Was sind Leitlinien im Gesundheitssystem? 

In der Medizin und in der Psychotherapie sowie in der Pflege (DNQP) werden Leitlinien aufgestellt, welche Handlungsanweisungen für die heilkundlichen Behandler und Pflegenden vorgeben und sogenannte Entscheidungshilfen in der Behandlung und in der Pflege selbst bedeuten. Dadurch kann der heilkundliche Behandler zielgerecht entsprechende Behandlungen einleiten und planen sowie am Patienten anordnen. In der Pflege werden gezielt vorgegebene Pflegehandlungen und nationale Expertenstandards eingesetzt. 

Idealerweise unterliegen Leitlinien einem systematischen Entwicklungsprozess auch verbessert und angepasst zu werden. Leitlinien sagen etwas über den Stand der Wissenschaften aus, indem sie vorkommen. Leitlinien können sich auch verändern, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auftauchen und diese dann in diese Leitlinien eingefügt werden. 

Hauptleitlinie 1: Geltungsbereich! 

In Deutschland werden heilkundliche Leitlinien in erster Linien von dem AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) und von den Ärztlichen Gesellschaften, sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von Berufsverbänden und dem DNQP Deutsches Netzwerk für Qualität in der Pflege entwickelt. Das Ziel ist es dem Patienten mit Behandlungen zu versorgen, die nach der westlichen evidenzbasierten Wissenschaft ausgearbeitet wurden. 

Die Heilpraktiker-Verbände sind von diesen Gestaltungsprozess leider ausgeschlossen! Gerade deswegen ist es  sehr wichtig ebenfalls nach Leitlinien zu arbeiten und um Anerkennung durch den Staat zu hoffen, wie es in der Schweiz bereits praktiziert wird und geregelt ist! 

Heilpraktiker sind durch ihre heilkundliche Zulassung und im Rahmen des auszuübenden Heilberufes verpflichtet ihre Verantwortung zu kennen und in diesem Sinne eine qualitätsbasierte Heilkunst mit Sorgfaltspflicht auszuüben. Patienten dieser Praxis werden nach diesen Leitlinien und nach den persönlichen Wünschen und nach Stand nach der evidenzbasierten Wissenschaften angemessen behandelt und auch an die Ärzte überwiesen, wenn es erforderlich ist. Heilpraktiker arbeiten nach dem Heilpraktikerrecht und sie sind eine Ergänzung zum bestehenden Gesundheitssystem. Diese Hauptleitlinie wird in dieser Praxis konsequent verfolgt!  

Hauptleitlinie 2: Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten! 

Rechtlich stellen diese Leitlinien Handlungsempfehlungen dar. Der Patient hat jedoch ein Selbstbestimmungsrecht eine Behandlung zu wählen, die er erhalten möchte. Wir Heilpraktiker bieten auch Behandlungen an, die der Patient im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechtes in Anspruch nehmen darf und möchte. Diese Behandlungen müssen nicht unbedingt den wissenschaftlichen Leitlinien folgen und nicht dem Stand der Wissenschaften entsprechen. Dies gilt für alternative Therapien.  

So wendet die Praxis auch neben wissenschaftlich anerkannten Therapien auch alternative Formen einer Behandlung der Psychotherapie und Entspannung an, die in ihrer Qualität und Sorgfaltspflicht angemessen ist. Vor der Behandlung selbst wird der Patient umfassend informiert und darüber aufgeklärt. Die Behandlung soll dem Willen des Patienten entsprechen und keinen Schaden entstehen lassen und für die Gesundheit und Heilung förderlich sein. Eine unangemessene unseriöse Behandlung wird in dieser Praxis nicht angewendet! Es werden auch keine Heiler Tätigkeiten in dieser Praxis durchgeführt!     

Hauptleitlinie 3: Güte und Qualität der Leistungen!

Die Qualität einer heilkundlichen Dienstleistung (Behandlung) stellt eine gewisse Güte und Wertigkeit dar, die der Patient für sich beanspruchen kann und erleben darf. Die Praxis geht davon aus, dass diese Güte und Qualität abhängig von dem dynamischen Beziehungsprozess der Behandlung mit dem Patienten entsteht und zusätzlich gefüllt sein muss mit der Handlungskompetenz des Therapeuten. So besteht ein eigenes QM System in dem die Qualität stets aufgeführt und nachgewiesen werden kann. 

Die Strukturqualität dieser Praxis besteht aus dem Vorhandensein einer Praxis, die vom Bauamt zugelassen ist! Für alle therapeutischen Anwendungen ist die Praxis sehr gut ausgestattet. Der Therapeut verfügt ober alle nötigen Ausbildungen und die dazu wichtigen Zulassungen. Die Praxis ist auf dem Gesundheitsamt angemeldet und für die heilkundliche Tätigkeit Haftpflichtversichert. Sie ist Mitglied im Berufsverband des vfp. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist der Praxisinhaber und für alle Prozessangelegenheiten der Praxis verantwortlich in seiner Durchführung und Präsens. Die Praxis stellt allen Interessenten und Patienten ausreichend Termine zu einer gewünschten Therapie bzw. einer Behandlung zur Verfügung.  

In der Prozessqualität bestehen für verwaltungstechnische Angelegenheiten der Praxis geregelte standarisierte Prozesse und Handlungsrichtlinien, wie in jedem Einzelfall vorzugehen ist. Dies gilt für die Verwaltung und Neuaufnahme der Patienten, sowie für die Reinigung der Praxis und für die Entwicklung der Therapieprozesse und Ausgestaltung der Praxis. Dazu kommt noch das Marketing und die Kommunikationsmöglichkeiten. Die Praxis hat HD Hausdokumente erstellt, indem der Verlauf die einzelnen Prozesse dokumentiert werden. Die Daten werden intern automatisch erhoben und die Daten des Patienten und die Patientenakten werden erst nach der schriftlichen Erlaubnis der Datenschutzerklärung DSGVO geführt und angelegt. Es werden Patentenakten demnach geführt und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eingehalten. Es werden keine Daten an die elektronische Patentenakte übertragen. Der Datenschutz hat höchste Priorität!  

Beginn der Behandlung:

Die Prozessqualität der therapeutischen Behandlung ist vielschichtig und dynamisch! Dieser sich entwickelnder Prozess wird nach wertschätzenden Theoriekonzepten der Gesprächspsychotherapie von Grund auf begonnen und zuerst gestaltet. 

Ausschluss von körperlichen Erkrankungen: Bevor jedoch eine Behandlung erfolgen kann ist die Frage nach einer somatischen Ursache des Störungsbildes des Patienten zu klären. Sollte es im psychodiagnostischen Prozess Hinweise auf eine somatische Ursache bestehen, so wird der Patient an einen Arzt zur weiteren Diagnostik und Behandlung überwiesen. 

Psychodiagnostik und Diagnose: 

Der Patient wird zunächst in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen einer Psychodiagnostik unterzogen. Darin werden Symptome und Anzeichen einer Störung oder Erkrankung gesucht, die im Sinne der ICD 10 übereinstimmen und klar deutlich sichtbar vorliegen. Entsprechend der Leitlinien wird eine Diagnose gestellt. 

Behandlungsausschluss: Die heilkundliche Behandlung ist nur möglich, wenn diese im Rahmen des Heilpraktikergesetzes auch behandelt werden kann. Körperliche Erkrankungen und schwere psychiatrische Erkrankungen werden nicht behandelt. Deswegen werden Patienten, die nicht behandelt werden können, an die entsprechenden Fachärzte oder Stellen im Gesundheitssystem weiter geleitet.  

Therapieplanung:

Ist eine Behandlung möglich, so wird eine Therapie geplant! 

Anhand der Diagnose werden die entsprechenden Therapieelemente nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten zusammengestellt, angeboten und empfohlen. Dabei können wissenschaftlich anerkannte Methoden und nicht wissenschaftlich anerkannte Methoden zum Einsatz kommen. Entscheidend ist die Ansprechbarkeit der Therapie auf den Patienten, denn die Praxis ist der Auffassung, dass jeder Patient anders auf ein Therapieverfahren reagiert.

Anwendung der Therapiemöglichkeiten:   

Im weiteren Verlauf der Therapie werden die therapeutischen Konzepte je nach Bedarf und Notwenigkeit ausgeweitet und ergänzt. Es wird auf die Individuelle Persönlichkeit des Patienten dabei Rücksicht genommen.

Wichtig dabei ist die Anwendung der internen und externen Evidenz aller zur Verfügung stehenden Handlungsfelder und therapeutischen Werkzeuge der Praxis. Die Anwendungen der Leitlinien werden zusätzlich mit einbezogen. 

  • Psychoanamnese (Biografie Arbeit) 
  • Psychodiagnostik (ICD-10)
  • Wertschätzender Umgang (Nach Rogers in der Patenten-Therapeuten Beziehung)
  • Moderne Psychotherapieverfahren nach Leitlinien wenn erforderlich. 
  • Alternative Psychotherapieverfahren nach Wunsch oder Notwendigkeit. 
  • Gesundheitsberatung und Screening der gelebten Lebensweisen. (Die 7 Lebensbedürfnisse) 
  • Entspannungsarbeit, Meditation, Achtsamkeit.  

Das Ziel dieser Leitlinie ist es dem Patienten eine multimodale angemessene Therapie zu ermöglichen und dem Patienten zur Selbstreflexion (Selbstbeobachtungsgabe) und zur verbesserten Kommunikation anzuregen. Multimodal bedeutet nicht nur alleine die Anwendung der Psychotherapie, sondern auch zusätzlich andere Verfahren, welche die Psychotherapie unterstützen und begleitend eingesetzt werden können.  

Behandlungen außerhalb der Heilkunde: 

Man muss nicht unbedingt eine Störung oder ein Krankheit haben! Die Praxis kann auch genutzt werden, wenn man einfach Hilfe realisieren möchte: 

Bei Behandlungen außerhalb der heilkundlichen Therapie werden die Dienstleistungen nach den Wünschen des Patienten erbracht und angewendet. Die Qualität der Durchführung erfolgt nach der Handlungskompetenz des Praxisinhabers und dies nach dessen Qualitätspflicht und Sorgfaltspflicht.  

In der Ergebnisqualität der Praxis liegen alle wichtigen Informationen und Sitzungsinhalte in der Dokumentation und in einer Patientenakte vor und sie sind somit nachweisbar!  Die gewünschten Leistungen werden erbracht und angewendet!   

Hauptleitlinie 4: Therapiedauer!  

Die Therapie wird nur so lange geführt, wie diese erforderlich ist. Die Therapie beginnt am ersten Tag der 1. Therapiesitzung mit der Psychodiagnostik. Sie wird von Woche zu Woche nach Absprache fortgesetzt. Die Therapie und die Behandlung wird durch einen schriftlichen heilkundlicher Vertrag geschlossen und durch die ICD10 Diagnose legitimiert. Bei Behandlungen außerhalb der Heilkunde genügt der schriftliche heilkundliche Vertrag. Der Patient wird nach einer positiven Entwicklung der Therapie mit dem Therapiestand auseinandergesetzt!  Wenn der Patient die Erkenntnis besitzt nun ohne Therapie zurecht zukommen, so kann diese nach Absprache pausiert oder auch beendet werden. Die Praxis ist jederzeit wieder nach der Therapie für den Patienten zeitnah zur erneuten Therapiesitzung bereit und in der Lage.       

Hauptleitlinie 5: Berufsverband und Gültigkeit! 

Die Praxis ist Mitglied im Berufsverband vfp Freier Verband für freie Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.  Die Praxis akzeptiert die damit verbundenen Ansichten und Leitlinien sowie die ethischen Verpflichtungen des vfp zu folgen.

Berufsordnung der Praxis


Evaluation: Jegliche Leitlinien werden stetig geprüft und bei Notwendigkeit ergänzt und verändert. Nur dadurch können Prozesse innerhalb der Praxis und der Therapie sich verbessern. 


Anmerkung: 

Eine Heilkunst ist möglich, wenn die Handlungskompetenz erfüllt werden kann. Leitlinien sind eine gute Sache, wenn es um die Qualität geht. Doch das geht nur dann, wenn der Mensch als Heilkundler sich in seinem Beruf danach richten kann und wenn die Tätigkeit auch angemessen erfüllbar ist! 

Wenn jedoch berufliche Vorrausetzungen geschaffen werden, welche kaum noch jemand erfüllen kann, so brauchen wir uns auch nicht darüber zu wundern, dass es bald niemanden mehr geben wird, der nach diesen Leitlinien und Ansprüchen auch arbeiten kann! Konstrukte und Theorien sind gut aber sie müssen auch praktikabel und erfüllbar sein!  

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