Erwerbsunfähigkeit und Rente?
Ab und zu kommen Patienten in die Praxis, die schön länger arbeitsunfähig sind und verzweifelt nach einer geeigneten Therapie suchen. Eine Odyssee im Gesundheitssystem charakterisiert das auftretende Leidensbild!
Gute Beratung ist nicht selbstverständlich!
Leider sind viele dieser Patienten gar nicht oder nur unzureichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Durch eine umfassende Beratung kläre ich die Patienten erst einmal auf! Wer über seine Rechte nicht informiert wird, der beantragt auch nichts! Das hat leider System in unserer Gesellschaft, denn es wird aus Mangel an Zeit und wegen zu wenig Personal nicht beraten! Wer eine Beratung haben will, der muss dies im wahrsten Sinne des Wortes "energisch wünschen" und "einfordern", sonst passiert meistens nichts!
Themen:
- Krankengeld: Bei Krankheit haben Patienten einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld und in dieser Zeit muss der Patient sich wegen der Erkrankung behandeln lassen oder eine Reha machen! Auf keinen Fall sollte die Arbeitsstelle gekündigt werden oder gar ein Auflösungsvertrag unterzeichnet werden! Doch leider passiert das auch voreilig und unüberlegt, weil Arbeitgeber darauf drängen! Wenn der Patient in diesen 78 Wochen Lohnfortzahlung keine Behandlung durchführt, so kann der Arbeitgeber zum Ende des Krankengeldanspruches wegen Krankheit kündigen! Und wer sich erst kurz vor dem Verstreichen des Krankengeldanspruches in einer Therapiepraxis meldet, so kann ein Behandlungserfolg bis zum Ende des Krankengeldes schwer erreicht werden. Ich empfehle also sich so früh wie möglich behandeln zu lassen.
- Zuschuss zum Krankengeld: Wer im öffentlichen Dienst oder bei einem Wohlfahrtsverband arbeitet, dem steht wohlmöglich auch ein Zuschuss zum Krankengeld zu, der das Krankengeld bis zum vollem Nettogehalt auffüllen kann. Die Dauer der Zuschusszahlung ist von Träger zu Träger verschieden! Auffällig ist hier, das gerade kirchliche Träger ihre eigenen Mitarbeiter darüber gar nicht informieren. Erst durch eine Beratung in dieser Praxis erfahren diese Patienten das! Ein Zuschuss zum Krankengeld kann nur 6 Monate rückwirkend erfolgen. Genaueres erfahren Sie auf der Personalabteilung oder der Mitarbeitervertretung bzw. bei dem Betriebsrat ihres Arbeitgebers!
- Ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente kann jeder Arbeitnehmer beim Rentenversicherungsträger stellen, der die Mindestversicherungszeiten erfüllt hat und aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten kann. Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers kann positiv auffallen oder abgelehnt werden. Wenn der abgelehnt wird, so muss innerhalb von 4 Wochen Einspruch erhoben werden. Lehnt der Rentenversicherer erneut ab, so bleibt der Klageweg auf dem Sozialgericht. In diesem Fall benötigen die Patienten eine Rechtsanwaltliche Vertretung. Nun beginnt eine Wartezeit bis zum Gerichtsverfahren und dies kann mehrere Jahre dauern. Leider nutzen dann die Betroffenen in dieser Zeit keinerlei Behandlungen, denn der Status muss ja nun gerichtlich überprüft werden. Auch hier sollten die Patienten jede zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, um den Gesundheitszustand zu verbessern. Vielleicht klappt es ja doch noch etwas zu erreichen!
- Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird auch meist als Ausweg aus der Situation gesehen und angestrebt mit Gutachten und Arztberichten wird ein Antrag gestellt. Dabei darf nicht vergessen werden: es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente!" In der Regel sollten 3 ganze Reha-Verfahren durchlaufen werden und entscheidend ist der letzte Reha-Bericht, der auf den letzten Seiten Auskunft über die Arbeitsfähigkeit gibt. Wenn da steht: "Der Patient kann trotz Reha weniger als 3 Stunden Arbeiten!", so kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Rente beantragt werden.
- Teilrente: Kann 3 Stunden jedoch gearbeitet werden, so kann dem Patienten eine Teilrente zustehen wegen Erwerbsminderung!
Die Voraussetzungen:
- Es muss eine Erkrankung vorliegen und ein Beschwerdebild, dass sie nicht arbeiten können!
- Sie müssen mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung gewesen sein!
- Innerhalb dieser 5 Jahre müssen sie zudem mindestens 3 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Bei der zu erwartenden Rente gibt es einen Abschlag, der nicht über 10,8% betragen wird.
- Bei der Rente wegen teilweise Erwerbsminderung besteht der Rentenanspruch nur bei 50% der vollen Rente.
Bitte lassen sie sich von ihrem Rentenversicherungsträger ausführlich über Ihre Ansprüche informieren. Ein Antrag auf Erwerbsminderung kann auch online gestellt werden.
Licht am Horizont durch neue Wege finden!
Im Zuge des Leidensbildes ergeben sich bei Dauererkrankungen auch depressive Ereignisse die psychisch belasten. Die Erkrankung steht wie eine große Mauer im Raum und alle bisherigen Lebenseinstellungen und die berufliche Laufbahn ist bedroht! Der Patient hat um seine Zukunft verständlicherweise Angst und hat das Gefühl er könne nicht mehr! In dieser Situation wären eine unterstützende Familie oder auch Freunde sehr hilfreich.
Es ist wichtig sich darüber zu reflektieren und mit jemanden darüber zu reden.
Eine Mauer kann bedrohlich wirken aber sie kann auch eingerissen werden und fallen!
Deswegen empfehle sich eine Vorstellung in der Praxis und wir können zusammen klären was vorliegt. Oftmals können in einer Psychotherapie neue Wege und neue Impulse geschaffen werden, die zu einer anderen Lebensführung und zu anderen Einstellungen führen können. Das kann auch indirekt auf die bestehende Erkrankung positive Auswirkungen haben.
Nach meinen Erfahrungen mit Patienten kann eine erfolgreiche Psychotherapie durchaus eine dauerhafte Berentung abwenden und neue Impulse für das Leben schaffen. Dies hängt aber auch sehr von dem Willen und den Einstellungen des Patienten ab!
Aus Steinen die im Wege liegen können neue Brücken gebaut werden!