Bei allen heilkundlichen Leistungen am Patienten ist eine Diagnose zwingend erforderlich! Gibt es keine Diagnose, so darf keine Therapie durchgeführt werden! So ist die Rechtslage.
Die heilkundliche Psychotherapie in dieser Praxis wird aufgrund einer Diagnose durchgeführt, die hier nach einem diagnostischer Erhebung der Patient erhalten kann. Diese Diagnose wird diese Praxis nicht verlassen, denn es werden keinerlei Daten an die elektronische Patientenakte der Krankenkasse übertragen.
Eine Diagnose kann dabei helfen dem Patienten zu verdeutlichen an welcher Erkrankung oder Störung er leidet und erst eine Diagnose kann die Anwendung einer geeigneten Behandlungsmethode ermöglichen und legitimieren.
Was ist die IDC-10?
So gut wie 100% aller Patienten in Deutschland wissen generell nicht was die ICD-10 ist aber nach diesem System werden alle Krankheiten klassifiziert und eingestuft!
In allen Ländern der Erde gilt das sogenannte Klassifizierungssystem ICD = International Statistical Classifikation of Diseases and Related Health Problems. Also von Erkrankungen. Sie bestehen aus Codenummern, die meist im Arztbericht / Heilpraktiker Bericht oder auf einem Überweisungsschein zu erkennen sind. Anhand dieser Codenummern kann jeder geschulter Behandler die Diagnose und Erkrankung anhand der ICD entschlüsseln und verstehen. Und das unabhängig davon welche Sprache gesprochen wird!
Psychische oder psychiatrische Diagnosen werden mit am Anfang dem Buchstaben "F" eingestuft! Die Zahlen hinter dem Buchstaben geben weitere Hinweise auf die Form der Erkrankung und deren Ausprägungen.
Beispiel: F32.0 = Depressive Erkrankung mit leichter Episode.
Wenn Sie wissen wollen, welche Diagnose Sie haben, so geben Sie einfach bei Google diese Codenummer vollständig ein und dann können Sie nachsehen.
Der richtig Umgang mit Diagnosen ist wichtig!
Wenn Sie sich in Behandlung begeben, so ist das Sprechen über Diagnosen auch sehr wichtig! Denn dadurch kann das Leiden thematisiert werden. Und in einer Behandlung existiert ja auch eine sogenannte Schweigepflicht des Behandlers. Er darf diese Diagnose nicht weitergeben, es sei denn der Kostenträger verlangt über die Behandlungen entsprechende Informationen und Nachweise.
Die Diagnose kann aber auch den Patienten anregen eigenes Gesundheitsbewustes Verhalten zu erlernen und anzuwenden, damit eben eine Diagnose nicht dauerhaft besteht und nach der Heilung wieder zurückgenommen werden kann!
Außerhalb von Behandlungen sollten Sie niemanden über Ihre Diagnosen leichtfertig informieren, denn das kann erhebliche Nachteile für Sie bedeuten!
In der Tat hatte ich schon Patienten, die wirklich jeden im gesamten Umfeld über die gestellten Diagnosen informiert hatten und so wird sich anschließend dann auch noch gewundert, warum plötzlich Nachteile auftauchen! Viele Menschen sind fachfremd und so können diese mit Diagnosen einfach nicht umgehen und vermuten dann schlimmes!
Überforderte Eltern wollen umgehend ein Attest für ihr Kind, welches in der Schule Probleme macht. Warum eigentlich? Nachhilfe ist auch gut! Diagnosen müssen nicht immer nur Vorteile bedeuten oder bringen, sondern sie können auch als Nachteil gesehen werden! Das ist leider Realität in unserer Gesellschaft!
Genau deswegen überlegen Sie sich ganz genau wer diese Diagnosen erfahren darf. Erzählen Sie die Diagnosen nicht jedem und nicht zu leichtfertig.
Der Diagnosezwang!
In unserem Gesundheitssystem gibt es den sogenannten Diagnosezwang. Nur durch ein Diagnose kann ein Behandler mit dem Kostenträger auch abrechen. Deswegen informieren Sie sich ausführlich über das, was mit ihnen in einer Behandlung gemacht wird! Informieren Sie sich über die ICD 10 und ihre Diagnose, die Sie erhalten haben! Interessieren Sie sich für Behandlungen und sorgen Sie selbst für eigene gesundheitliche Entwicklungen!
Wenn Sie das Gefühl haben eine Diagnose sei nicht korrekt, so sprechen Sie das auch an!
Kann eine Diagnose auch wieder verschwinden?
Wenn eine Erkrankung geheilt wurde, so sollte auch die Diagnose wieder verschwinden! Es wäre schön, wenn das so wäre!
In der Regel müssen heilkundliche Dienstleister die Krankenunterlagen über eine Behandlung 10 Jahre aufbewahren. Danach können diese vernichtet werden.
Der Patient hat jedoch ein Anspruch nach der § 17-DS-GVO Patientenakten löschen zu lassen! Er muss diese Löschung schriftlich bei demjenigen beantragen, der diese Daten erhoben hatte und aufbewahrt!
Allerdings können aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Patientenakten dem Löschbegehren entgegen stehen. Die weitere Verwendung kann aber untersagt werden!
Durch die elektronische Kommunikation des Gesundheitswesens werden Gesundheitsdaten der Patienten hin und her übertragen! Auch passiert dies, wenn Diagnosen hin und her seitens des Patienten berichtet werden.
Leider werden aber Diagnosen in vielen Berichten des Gesundheitssystems weiter aufbewahrt und mit dem Zusatz "Zustand nach,...." beispielsweise in Krankenhausberichten beschrieben. Bei psychischen Diagnosen kann dies durchaus auch nachteilshaft sein, denn niemand muss unbedingt von einer solchen gewesenen Erkrankung wie Depression oder Persönlichkeitsstörung wissen. In der elektronischen Patientenakte sind und bleiben Diagnosen weiter verzeichnet! Es sei denn man widerspricht ausdrücklich und schriftlich!
In einer Heilpraktikerpraxis verlassen die Diagnosen bei Privatleistungen die Praxis nicht und so tauchen solche Diagnosen nicht wo anders auf! Ist die Erkrankung sodann ausgeheilt, so gibt es auch keine Diagnosen mehr, die wo anders auftauchen könnten und nach 10 Jahren werden die Unterlagen darüber vernichtet!
Der Patient hat aber ein Recht auf Vergessenwerden der Diagnosen!