Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie
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Kündigung der Arbeit? Handeln sie nicht zu vorschnell! 

Wenn sie sich in einer Situation befinden, wo sie einen Arbeitsvertrag oder einen Dienstvertag abgeschlossen haben, so handeln sie bitte nicht zu vorschnell, wenn sie eine psychische Erkrankung oder eine psychische Störung haben! 

Leider kommt es sehr häufig vor, das zu voreilig und ohne zu überlegen der Arbeitsplatz von Seiten des Erkrankten gekündigt wird! Ich habe tatsächlich Interessenten am Telefon, die einfach so gekündigt haben und sie waren sogar jahrelangen in einem Arbeitsverhältnis und jetzt stehen sie förmlich vor dem finanziellen nichts! Eine weitere Hilfe ist hier fast unmöglich! 

Wenn sie also voreilig kündigen, so kann das Arbeitsamt ihnen eine Sperre des Arbeitslosengeldes von 3 Monaten auferlegen! Sie müssen dann von erspartem leben! 

Ich rate dazu sich erst einmal krank schreiben zu lassen und sich behandeln zu lassen! 

  • Sie haben 6 Wochen Lohnfortzahlung!  

Innerhalb dieser 6 Wochen können sie sich krank schreiben lassen und sie haben dann viel Zeit sich medizinische und oder psychologische Hilfe suchen! Dabei erhalten sie weiter Lohn und sind finanzielle abgesichert! 

  • Sie haben 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld! 

Sie haben im Anschluss nach der Lohnfortzahlung einen Anspruch auf Krankengeld! Bitte beachten sie, dass sie nur einmalig wegen der gleichen Erkrankung diesen Krankengeldanspruch innerhalb von 3 Jahren haben! Der Anspruch kann gegenüber der Krankenasse geltend gemacht werden. 

  • Anspruch auf Zuschuss zum Krankengeld? 

Manche Arbeitgeber gewähren sogar einen Zuschuss zum Krankengeld! Und interessanterweise wissen das viele der Betroffenen sogar nicht! Erst durch eine Beratung in dieser Praxis kann der beantragt werden! In der Regel haben sie diesen Anspruch nur rückwirkend für 6 Monate, falls sie vergessen haben diesen am Beginn der Krankschreibung zu beantragen! 


Wenn die Arbeit sogar der Grund ist?

Oftmals sind sogar Umstände am Arbeitsplatz in die Ursachen der Erkrankung mit involviert, wenn beispielsweise gemobbt wird oder ihnen das Leben da schwer gemacht wird! 

Sie haben hier umfassende rechtliche Möglichkeiten, die sie in Anspruch nehmen können. Bei einer umfassenden Beratung können wir eine Strategie erarbeiten! 


Warum es so wichtig ist nicht voreilig zu handeln! 

Oftmals ist der psychischer Leidensdruck quälend und man möchte Konflikten so aus dem Wege gehen, indem man einfach den Arbeitsplatz kündigt. Sie verlieren dadurch jedoch ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung und ihren Arbeitsplatz!  

Bitte lassen sich sich diesbezüglich beraten, welches Verhalten hier sinnvoll ist! Eine psychische Erkrankung oder psychische Störung kann durchaus behandlungsbedürftig sein und "ja" man kann dieses auch innerhalb einer Krankschreibungszeit behandeln lassen. Sie haben das Recht dazu! 


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