Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie 
Die Praxis mit viel Zeit für den Patienten!    Jederzeit freie Therapieplätze!

Kostenaufklärung!

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein heilkundlicher Freiberufler mit staatlicher Erlaubnis! Das  ortsansässige Gesundheitsamt hat nach bestandener Prüfung dem Heilpraktiker für Psychotherapie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde mit einer Urunde erteilt! 

Heilpraktiker sind keine Heiler, sondern professionell helfende Heilkundige, die nach dem Heilpraktikergesetz legitimiert sind! Für die Praxis brauchen wir eine Baugenehmigung und für die Ausübung der heilkundlichen Dienstleistung eine Praxisversicherung sowie eine Berufshaftpflicht-versicherung. Der Heilpraktiker muss sich selbst Sozialversichern und sich zudem an alle gesetzlichen Vorgaben zum Führen einer Praxis im Gesundheitswesen halten. Wir sind seriös aufgestellt!    

In der Bundesrepublik Deutschland können staatlich zugelassene Heilpraktiker für Psychotherapie grundsätzlich eine Psychotherapie in der Regel sofort und ohne Wartezeiten hilfesuchenden Patienten anbieten. Im Gegenzug dazu will uns aber kaum ein Kostenträger anerkennen und deren Versicherten eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie ermöglichen! Die Versicherten müssen dies also hier als Selbstzahler durchführen! Selbstzahler haben aber sehr gute Rahmenbedingungen!

Es gibt ca.15.000 Heilpraktiker für Psychotherapie in ganz Deutschland mit erheblichen Behandlungskapazitäten und Spezialisierungen!


Die Krankenkassen bzw. die Kostenträger!

  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen = Keine Erstattung!
  • Private Krankenversicherungen erstatten voll oder teilweise, wenn dies im individuellen Vertrag so abgeschlossen wurde! Der Patient geht bekannterweise in Vorleistung und kann die Kosten bei seiner Versicherung anschließend einreichen!
  • Spezielle Heilpraktikerversicherungen gibt es tatsächlich aber leider hat diese so gut wie niemand abgeschlossen. Man will hat sparen und so ist das eben.
  • Bundeswehrangehörige = Keine Erstattung!
  • Beihilfeberechtigte = Keine Esrtattung!


Der Selbstzahler!

Als Privatpatient oder als Selbstzahler zahlt der Patient die Behandlungen selbst und hier stehen natürlich alle Leistungen exklusiv dem privaten Patienten zur Verfügung!

Somit können moderne und alterative Behandlungen zur Anwendung kommen, die auch gern gesucht werden!

Eine steuerliche Absetzung für heilkundliche Leistungen ist dabei möglich! Wie das zu bewerkstelligen ist wird dem Patienten im Behandlungsprozess vermittelt!



 





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