In einer Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz werden exklusive therapeutische Leistungen mit Qualität und ganz viel Zeit für den Patienten erbracht, die in ihrer Art, Umfang und Gestaltung exklusiv sind! Hier existiert eine Therapiefreiheit und Rahmenbedingungen, die man sich wünscht!
Die private Therapie (Psychotherapie + Beratungen!) |
60 Minuten Pro Sitzung Dauer + Option auf 15 Minuten Verlängerung! |
Kein Antrag beim Kostenträger nötig |
Keine Warteliste für Patienten! |
Beginn der Intervention sofort |
Moderne und alternative Methoden ohne Einschränkungen! |
Keine Gutachten sind hier nötig! |
Keine Datenübertragung an die EPA (Elektronische Patentenakte) |
Kostenpflichtig als Selbstzahler |
Preisgestaltung:
Gern können sie die Praxis anrufen und sich am Telefon beraten lassen
Ab 1.1.2025 ändert sich die Preisgestaltung!
Die zwei Möglichkeiten!
Sie haben ab Januar 2025 zwei Optionen für das Honorar!
Möglichkeit 1: Das idealerweise verlangte Honorar von 50,00.- Euro pro Sitzung!
Möglichkeit 2: Sie stellen einen Antrag auf ein einkommensabhängiges Honorar! Hierbei müssen umfangreiche Nachweise erbracht werden! Dadurch können auch einkommensschwache Patienten sich eine Therapie leisten!
So sieht es aus:
Einkommen pro Monat: | Honorarsatz pro Sitzung: |
Bis 1000 Euro | 30,00.- Euro |
1100,00.- Euro | 32,00.- Euro |
1200,00.- Euro | 34,00.- Euro |
1300,00.- Euro | 36,00.- Euro |
1400,00.- Euro | 38,00.- Euro |
1500,00.- Euro | 40,00.- Euro |
1600,00.- Euro | 42,00.- Euro |
1700,00.- Euro | 44,00.- Euro |
1800,00.- Euro | 46,00.- Euro |
1900,00.- Euro | 48,00.- Euro |
2000,00.- Euro | 50,00.- Euro |
2100,00.- Euro | 52,00.- Euro |
2100,00.- Euro | 54,00.- Euro |
2150,00.- Euro | 50,00.- Euro |