Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie
Termine nach Vereinbarung  

Honorar Psychotherapie

In einer Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz werden exklusive therapeutische Leistungen mit Qualität und ganz viel Zeit für den Patienten erbracht, die in ihrer Art, Umfang und Gestaltung exklusiv sind! Hier existiert eine Therapiefreiheit und Rahmenbedingungen, die man sich wünscht!  

 

Die private Therapie (Psychotherapie + Beratungen!) 

60 Minuten Pro Sitzung Dauer + Option auf 15 Minuten Verlängerung!

Kein Antrag beim Kostenträger nötig

Keine Warteliste für Patienten! 

Beginn der Intervention sofort 

Moderne und alternative Methoden ohne Einschränkungen!   

Keine Gutachten sind hier nötig! 

Keine Datenübertragung an die EPA (Elektronische Patentenakte) 

Kostenpflichtig als Selbstzahler

 

Preisgestaltung:

  • Für ein erstes Beratungsgespräch in der Praxis werden generell 30,00.- Euro fällig! 
  • Das Idealerweise Honorar: Es sollten 50,00.- Euro für die heilkundlichen Dienste dieser Praxis pro 60 Minuten gezahlt werden, damit die Praxis auskömmlich sein darf!  

 Gern können sie die Praxis anrufen und sich am Telefon beraten lassen 

 

 Ab 1.1.2025 ändert sich die Preisgestaltung! 

Die zwei Möglichkeiten!  

Sie haben ab Januar 2025 zwei Optionen für das Honorar! 

Möglichkeit 1: Das idealerweise verlangte Honorar von 50,00.- Euro pro Sitzung! 

Möglichkeit 2: Sie stellen einen Antrag auf ein einkommensabhängiges Honorar! Hierbei müssen umfangreiche Nachweise erbracht werden! Dadurch können auch einkommensschwache Patienten sich eine Therapie leisten! 

So sieht es aus:  

Einkommen pro Monat: 

Honorarsatz pro Sitzung: 

Bis 1000 Euro 

30,00.- Euro 

1100,00.- Euro 

32,00.- Euro 

1200,00.- Euro 

34,00.- Euro 

1300,00.- Euro 

36,00.- Euro 

1400,00.- Euro 

38,00.- Euro 

1500,00.- Euro 

40,00.- Euro 

1600,00.- Euro 

42,00.- Euro 

1700,00.- Euro 

44,00.- Euro 

1800,00.- Euro 

46,00.- Euro 

1900,00.- Euro 

48,00.- Euro 

2000,00.- Euro 

50,00.- Euro 

2100,00.- Euro 

52,00.- Euro 

2100,00.- Euro 

54,00.- Euro 

2150,00.- Euro 

50,00.- Euro 

 

  • Nachweise darüber müssen eingereicht werden. 
  • Das Haushaltseinkommen ist maßgebend und nicht nur das persönliche! 
  • Wer Immobilien besitzt, der kann kein einkommensabhängiges Honorar beantragen.
  • Kindergeld und Kindesunterhalt wird nicht angerechnet! 


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