Grundsätzlich haben sie als Patient das Recht die Therapie und den Therapeuten frei wählen zu dürfen, die sie selbst in Anspruch nehmen wollen.
Niemand hat das Recht sie zu gängeln oder ihnen als Patient in der Wahl der richtigen Therapie etwas vorzuschreiben.
Das ist ein Grundrecht eines jeden Bundesbürgers!
Die Kassentherapie:
Bei einer Kassentherapie existieren viele Regelungen und Mitbestimmungsrechte der Kostenträger! So darf bei einer Kassentherapie nur ein Psychologischer Psychotherapeut nach dem Psychotherapeutengesetz die Therapie durchführen. Psychologische Psychotherapeuten sind in der Regel limitiert, was den Kassensitz angeht. Das bedeutet es dürfen nur eine bestimmte Anzahl dieser Therapeuten in einem Gebiet tätig sein und nicht mehr davon. In der Regel sind zu wenige dieser Kassensitze vorhanden aber im Gegensatz dazu sehr viele bedürftige Patienten.
In der Kassentherapie werden zudem nur bestimmte Therapieverfahren angewendet und andere Verfahren oder alternative Verfahren gibt es schlichtweg dort nicht, weil es die Kasse nicht anerkennen will und nicht erstatten möchte. Nach diesen Vorgaben der Kostenträger muss der Kassentherapeut auch arbeiten!
Es steht ihnen frei diese Form der kassenfinanzierten Therapie auch wählen zu dürfen!
Die private Therapie als Alternative!
Eine private Therapie können sie hingegen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erhalten. Ein privater Therapeut braucht keinen Kassensitz, sondern die Therapie hier ist frei geregelt!
Als Selbstzahler haben sie die Möglichkeit alle möglichen Therapieverfahren und Angebote der Praxis sofort und ohne Einschränkungen nutzen zu dürfen. Sie sind in dieser Form der direkte Auftraggeber und stehen als Privatpatient in einem freien heilkundlichen Vertragsverhältnis mit der Praxis. Das bringt tatsächlich eine ganze Reihe an wesentlichen Vorteilen für sie mit, denn es gibt keinerlei Regelungen, Mitbestimmungsrechte und Anforderungen eines Kostenträger. Dafür gelten selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen der Sorgfaltspflicht und der Heilkunst nach dem Heilpraktikerrecht.
Sie können so auch alternative Verfahren einzeln oder in Kombination mit modernen Verfahren so nutzen, die ein Kostenträger sowieso nicht anerkennen möchte. Es gibt zudem keine Wartelisten, wo Patienten auf eine Therapie warten müssen, bis sie dran kommen.
100 % meiner Patenten sind übrigens alle gesetzlich versichert, aber sie nutzen die private Therapie als Alternative oder als eine Möglichkeit zeitnah und schnell behandelt werden zu können!