Die Praxis ohne Wartezeiten nach dem Heilpraktikergesetz!            
Frank Hübenthal - Heilpraktiker für Psychotherapie         

Regeln! 

Eine Therapiepraxis kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln vom Therapeuten und vom Klienten eingehalten werden! 

Termine:   

  • Es sollte sich von selbst verstehen, dass ein mündlich ausgemachter Termin in der Praxis eine Form der Vertragsbeziehung ist, der vom Klienten bestellt und anschließend wahrgenommen wird. Der Therapeut ist verpflichtet zur Leistungserbringung! Die Grundlage hierzu bildet die Aussage des BGB § 145! 
  • Vertrauen ist der Anfang von allem! Ruft ein Interessent hier an und er will einen Termin, so wird dieser auch vom Therapeuten vertrauensvoll vereinbart! Erscheint dieser Interessent dann aber unentschuldigt zum ersten Termin nicht, so wird eine weitere Behandlung in dieser Praxis abgelehnt, da dies keine Grundlage für eine weitere Vertrauensbeziehung darstellt.  
  • Ein Termin kann folgenlos vom Klienten bis spätestens 6 Stunden vorher abgesagt werden.
  • Kann der Therapeut den Termin nicht halten, so wird er rechtzeitig mindestens 6 Stunden vorher abgesagt. Sollte der Termin von Praxis aus zu spät abgesagt, so erhält der Klient eine kostenfreie Sitzung als Ersatz und einen 50,00.- Euro Gutschein im Wellnessbereich noch oben drauf!   


Das Ausfallhonorar: 

  • Während der Therapie: Bei einem selbstverschuldeten Nichterscheinen wird aufgrund des BGB § 615 ein Ausfallhonorar von 100% des in der Praxis geltenden Vergütungssatzes in Rechnung gestellt. 
  • Während der Therapie: Bei einem unverschuldeten Nichterscheinen ist der Grund unverzüglich mitzuteilen. Hier wird im Einzelfall entschieden! 

Ich bitte also um Verständnis!  



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