Corona
01.04.2022.
Ab dem 1.4.2022 gelten die neuen Corona Regeln in Hessen und die Zwangsbeschränkungen sind somit weitgehend weggefallen! Allerdings gilt dies nicht im Gesundheitssystem!
- Im gesamten Gesundheitssystem gilt weiterhin die Maskenpflicht sowie auch in dieser Praxis!
- Beschäftigte im Gesundheitssystem müssen gegen Corona geimpft sein! Auch ein Heilpraktiker!
- Es gelten erhöhte Hygieneregeln in der Praxis. Nach jedem Besuch eines Klienten werden Desinfektionen und Belüftungen durchgeführt!
- Sie können vor der Behandlung die Hände waschen und desinfizieren!
- Bei Grippe Symptomen sagen Sie bitte den Termin ab! Es darf die Praxis so nicht betreten werden!
- Es wird ein Abstand von 1,5 Meter zueinander eingehalten!
- Sollte bei Ihnen eine Corona-Infektion festgestellt werden, so ist eine Behandlung erst nach der Ausheilung bzw. nach einer 5 tätigen Quarantäne mit anschließender Freitestung wieder möglich!
- Alternativ kann auch ein Videogespräch stattfinden! Dann entfallen alle Corona Auflagen!
- Vollständig geimpfte Klienten müssen vor der Behandlung einen Impfnachweis vorlegen.
- Ungeimpfte Klienten müssen vor jeder Behandlung einen negativen Test vorlegen. Alternativ kann ein Corona Test in der Praxis durchgeführt werden.
Frank Hübenthal