Kostenträger
- Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Übernahmepflicht der Therapiekosten.
- Private Krankenversicherungen zahlen voll oder anteilig, wenn diese Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert wurden.
- Private Heilpraktikerversicherungen erstatten, wenn die Psychotherapie mit aufgeführt ist anteilig oder voll!
- Beihilfe: In begründeten Einzelfällen kann eine Beteiligung der Beihilfe erfolgen. Bitte befragen Sie dazu Ihre Beihilfestelle.
- Bundeswehr: In begründeten Einzelfällen kann eine Beteiligung erfolgen. Bitte befragen Sie dazu Ihre Versicherung! Bei Zusatzversicherungen über die Continentale ist eine Erstattung möglich!
- Gern haben Sie auch die Möglichkeit als Privatzahler eine Therapie in dieser Praxis in Anspruch zu nehmen. Sie ist preiswerter als man denkt!
Hinweis:
Sollte ein Kostenträger sich an den Behandlungskosten beteiligen, so kann dies nur nach den Vorgaben und Bestimmungen Ihres Kostenträgers erfolgen. Ein Kostenträger entscheidet grundsätzlich darüber wer die Therapie überhaupt durchführen darf und sie entscheidet auch welche Methode angewendet werden darf! Alternative Verfahren werden grundsätzlich von allen Kostenträgern nicht erstattet!
Einkommensteuer?
- Die heilkundlichen Behandlungskosten können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn vor der Behandlung ein Attest eines Arztes die Notwendigkeit bescheinigt.