Der Beruf des Heilpraktikers ist eine Besondereit, denn den gibt es nur in Deutschland und in der Schweiz und nirgendwo anders. Wir Heilpraktiker sind über 40.000 heilkundlich Tätige allein in Deutschland, die zum Wohle unserer Klienten und Patienten da sind! Wir sind eine starke Gemeinschaft und viele von uns sind in Berufsverbänden organisiert!
Wir Heilpraktiker sind eine alternative Anlaufmöglichkeit zum gesetzlichen Gesundheitssystem und oftmals sind es eben diese Alternativen, die sehr gewünscht werden! Hier erhalten Sie Therapien, die es im gesetzlichen Versicherungssystem so nicht gibt, weil dort nicht anerkannt!
Die Qualität unserer Leistungen ist durchweg gut und in der Regel werden in den Praxen der Heilpraktiker Privatleistungen durchgeführt. Krankenkassen zahlen nur dann, wenn diese spezielle Leistungen auch mit versichern, die für Heilpraktiker auch gelten!
Wir Heilpraktiker sind keine Heiler und wir wollen auch mit den esoterischen Heilern nicht in Zusammenhang gebracht werden! Wir sind professionell heilkundlich Tätige, die zum Wohle unserer Klienten und Patienten arbeiten wollen!
Für die heilkundliche Tätigkeit der Psychotherapie in dieser Praxis:
Die getzliche Grundlage der Tätigkeit diese Praxis beruht auf dem Heilpraktikergesetz der Bundesrepublik Deutschland mit seine Fassung vom 17.02.1939 und mit seiner veränderten Fassung vom 23.12.2016!
Demnach darf ein Heilprakter in der Heilkunde tätig sein, ohne als Arzt bestallt (TÄTIG) zu sein, der eine Erlaubnis dazu hat! Die Erlaubnis erteilt der zuständige Amtsarzt nach ausführlicher Überprüfung und auf vorherigem Antrag mit einer Amtsurkunde des Landkreises!
Demnach darf derenige, der als Heilpraktiker erlaubnismäßig seine heilkundlich Tätigkeit betreibt, Krankheiten feststellen und Maßnahmen zur Heilung und Linderung der Erkrankungen einleiten und duchführen.
Unterschieden wird der große und kleine Heilpraktiker!
Der Heilpraktiker darf naturheilkundlich tätig sein und Psychotherapie anbieten! Natürlich hat der Arzt einen sogegannten Behandlungsvorbehalt. Der Patient muss vom Heilpraktiker zum Arzt geschickt werden, wenn die Behandlung von ihm nicht angemessen erbracht werden kann oder zur weiteren Abklärung weiterer körperlicher Erkrankungen, wenn eine Psychotherapie durchgeführt werden soll. Darüber wird der Patient aufgeklärt.
Ausbildungen zum Heilpraktiker:
Eine Prüfung beim Amtsarzt bestehen zu können, ohne vorher eine entsprechende Berusfausbildung zum Heilpraktiker abgeschlossen zu haben, ist nicht möglich. Das Wissen um Medizin und Psychologie ist einfach zu umfangreich. Zudem können viele Heilpraktikeranwärter bereits eine Grundausbildung im psychosozialen oder medizinisch-pflegrischen Berufen vorweisen!
Leider ist das Fach des "Heilpraktikers" auf staatlichen Universitäten vollkommen unbekannt! So gibt es eine ganze Reihe von privaten Akadamien in Deutschland auf denen man privat und auf eigene Kosten Naturheilkunde und Psychotherapie studieren kann! Eine ordentliche Berufsausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und geht mit vielen Prüfungen einher. Die Kosten können sich von 5000 Euro bis 40.000 Euro belaufend und der Heilpraktikeranwärter in der Regel selbst bezahlen muss!
Nach dieser bestandenen Ausbildung mit internet Prüfung erfolgt die Überprüfung auf dem Gesundheitssamt mit dem Amtsarzt, der die Erlaubnis erteilen kann. Über 2/3 alle Prüflinge fallen heute durch diese schwere Prüfungen durch.
In der Schweiz hingegen kann man ab 2015 ein Diplom im Bereich der Komplimentärmedizin als Heilpraktiker erlangen und dort ist der Heilprakltiker anerkannt und im gesetzlichen Gesundheitssytem eingebunden!
So etwas wünschen wir uns auch in Deutschland!
Wir Heilpraktiker danken für das Vertrauen was uns täglich durch interessierte Klienten entgengebracht wird!